Wo wird Logopädie angewendet?

Bei allen Störungen der Artikulation, der Grammatik, des Wortschatzes und Sprachverständnisses. Bei Störungen des Redeflusses wie Stottern
oder Poltern (=zu schnelles Sprechen), der Stimme (Heiserkeit, Zustand nach Kehlkopf- oder Strumaoperationen), des Schluckens und bei
hörbedingten Sprachstörungen (bei angeborenem oder erworbenem Hörverlust, bei Störungen der zentralen Verarbeitungsprozesse, die u.a.
das Erlernen des Lesens und Schreibens erschweren können).
Sprachprobleme können in allen Altersgruppen vorkommen, bsplw. als Folge von Erkrankungen des zentralen Nervensystems wie M. Parkinson,
Multiple Sklerose, Schlaganfall u.v.m.

 

Wer verordnet Logopädie?

Voraussetzung für eine Behandlung ist die Verordnung durch Ihren Arzt. Je nach Alter und Störungsbild kommen folgende Facharztgruppen
in Frage: Kinderärzte, HNO-Ärzte, Neurologen, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Allgemeinmediziner und Praktische Ärzte.

 

Entstehen Kosten für mich?

Die Behandlungkosten werden von allen Krankenkassen übernommen. Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres besteht eine Zuzahlungspflicht
in Höhe von 10%. Außerdem fällt pro Verordnung eine Gebühr von 10,00€ an. In vielen Fällen ist jedoch eine Befreiung von der Zuzahlungs-
pflicht möglich.

 

Wie erkenne ich, ob eine logopädische Therapie erforderlich ist?

Bei kindlichen Sprachauffälligkeiten stellt sich zunächst die Frage, ob die beobachteten „Symptome“ tatsächlich Anzeichen einer Störung
sind oder ob es sich dabei um entwicklungsbedingte Fehler handelt, die also für das jeweilige Alter noch normal sein können.
Manchmal kann der Vergleich mit Altersgenossen bereits einen Hinweis geben. Oft ist aber eine eindeutige und zuverlässige Beurteilung nur
nach einer genauen Untersuchung mit entsprechenden Testverfahren möglich.

 

Kann die Behandlung auch zuhause stattfinden?

Sofern aus gesundheitlichen Gründen die Fahrt zur Praxis nicht möglich ist, kann Ihr Arzt einen Hausbesuch verordnen, so dass die Therapie
auch im Hause durchgeführt werden kann.